Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung trifft das verantwortliche Eisenbahnunternehmen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen Parlaments und des Rats über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
fahrkartenerstattung.de entscheidet nicht selbst über die Höhe der Entscheidung.
Welche Rechte Ihnen als Fahrgast zustehen, haben wir unter diesem Link zusammengestellt:
Ihre Fahrgastrechte im Überblick
Wenn Sie der Meinung sind, dass die erhaltene Entschädigung zu gering ist, besuchen Sie bitte diesen Link für weitere Informationen: