Konnten reservierte Sitzplätze wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Wenn Sie die Rückerstattung von Sitzplätzen zusammen mit Ihrem Antrag aufgrund von Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten einreichen, können Sie fahrkartenerstattung.de nutzen um auch Ihre Sitzplätze entschädigen zu lassen.
Entschädigung bei Verspätung beantragen
Sollten Sie jedoch unter 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof angekommen sein, jedoch einen Sitzplatz nicht einnehmen konnten, können Sie fahrkartenerstattung.de leider nicht nutzen, da unser Service nur in Verbindung mit einer Verspätung von min. 60 Minuten genutzt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall direkt ein an Reisezentrum im Bahnhof zu wenden.