- Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
- einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof
oder - bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
- der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
werden dem Kunden unter diesen Voraussetzungen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro ersetzt: - wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
- der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
Einschränkung
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Verpasster Termin
Wir erhalten häufig anfragen von Fahrgästen, die Taxikoste ersetzt haben möchten, weil Sie ansonsten einen wichtigen Termin verpasst hätten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Eisenbahnunternehme nur unter den oben genannten Voraussetzungen Taxikosten übernehmen müssen. Im Falle eines verpassten Termins, muss das Eisenbahnunternehmen also keine Taxikosten ersetzen.
Taxikosten höher als 80 Euro
Häufig müssen mit dem Taxi noch weite Strecken bis zum endgültigen Ziel zurückgelegt werden. Die Taxifahrt kostet in diesen Fällen deutlich mehr als 80 Euro. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Erstattung von Taxikosten auf 80 Euro begrenzt ist.