Diese Regeln gelten für den Ersatz von Kosten für Übernachtung (z.B. Hotel oder anderweitige Unterkunft) aufgrund von Zugverspätungen oder Zugausfällen
- Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder
- ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,
werden Ihnen unter diesen Voraussetzungen angemessene Übernachtungskosten ersetzt:
- wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und
- der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
Einschränkungen
Das Eisenbahnunternehmen kann Ihnen als Alternative zur Übernachtung auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellen (z.B. Bus, Taxi, Flug). Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so hat dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang.
Außerdem können Sie keinen Ersatz der Übernachtungskosten verlangen, wenn Sie sich nicht um Kontaktaufnahme vor Ort mit der der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht haben. Allerdings ist es ausreichend, wenn diese Bemühungen erfolglos waren.