Auch wenn Sie Nutzer einer Zeitkarte sind, erhalten Sie bei Verspätungen oder Zugausfällen eine Entschädigung vom zuständigen Eisenbahnunternehmen.
Streckenzeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal jeweils ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt.
Höhe der Entschädigung
- Zeitkarten des Fernverkehrs:
- 5 Euro (2. Klasse)
- 7,50 Euro (1. Klasse)
- BahnCard 100:
- 10 Euro (2. Klasse)
- 15 Euro (1. Klasse)
- Zeitkarten des Nahverkehrs (Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket):
- 1,50 Euro (2. Klasse)
- 2,25 Euro (1. Klasse)
Begrenzung
Bei Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Beträge unter 4,00 EUR werden vom Eisenbahnunternehmen nicht ausgezahlt.