Bahnfahrer können eine Entschädigung erhalten, wenn sie am Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommen. Dies gilt sogar auch, wenn Streiks oder Unwetter der Grund dafür waren.
Ihre Rechte bei Ärger mit der Bahn
Verspätung
Grundsätzlich gilt: Bei verspäteter Ankunft unter 60 Minuten, muss keine Entschädigung gezahlt werden. Bei Verspätungen zwischen 60 und 120 Minuten erhalten Sie 25% vom Preis einer einfachen Fahrkarte. Ab 2 Stunden erhalten Sie 50% vom Preis einer einfachen Fahrkarte erstattet. Hotel und Taxikosten muss das Eisenbahnunternehmen übrigens nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erstatten.
Zugausfall
Auch bei einem Zugausfall muss das verantwortliche Eisenbahnunternehmen eine Entschädigung leisten. Voraussetzung ist, dass schon vor oder während der Fahrtantritts bei Berücksichtigung aller Gesamtumstände klar wird, dass die die Ankunft am Zielbahnhof durch den Ausfall mindestens 60 Minuten später erfolgen wird.
Ihre Rechte im Überblick
Damit Sie sich als Fahrgast einen einfachen Überblick über Ihre Rechte als Fahrgast verschaffen können, haben wir in diesem Artikel eine umfassende und detaillierte Übersicht über Ihre Rechte zusammengestellt: