Es tut uns leid, dass Sie mit der erhaltenen Entschädigung nicht zufrieden sind. Wir können verstehen, dass Sie sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten eine möglichst hohe Kompensation vom verantwortlichen Eisenbahnunternehmen wünschen.
fahrkartenerstattung.de entscheidet nicht selbst über die Höhe der Entscheidung. Als unabhängiges Verbraucher-Portal haben wir Ihren Fahrgastrechtefall zur Bearbeitung an das zuständige Eisenbahnunternehmen gesendet.
Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung trifft das verantwortliche Eisenbahnunternehmen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen Parlaments und des Rats über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
In dieser EU weit gültigen Verordnung ist genau geregelt, in welchen Fällen das Eisenbahnunternehmen eine Entschädigung leisten muss.
Grundsätzlich gilt: Bei verspäteter Ankunft unter 60 Minuten, muss keine Entschädigung gezahlt werden. Bei Verspätungen zwischen 60 und 120 Minuten erhalten Sie 25% vom Preis einer einfachen Fahrkarte. Ab 2 Stunden erhalten Sie 50% vom Preis einer einfachen Fahrkarte erstattet. Hotel und Taxikosten muss das Eisenbahnunternehmen übrigens nur in ganz besonderen Ausnahmefällen erstatten.
Detaillierte Informationen zu Ihren Fahrgastrechten finden Sie hier
An wen kann ich mich wenden, wenn die Bahn einen Fehler bei der Berechnung der Entschädigung gemacht hat?
Wir möchten Sie bitte zunächst genausten zu überprüfen, ob es tatsächlich zu einem Fehler bei der Berechnung der Entschädigungshöhe gekommen ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die von Fahrgästen gewünschte Entschädigung vom tatsächlichen Entschädigungsanspruch abweicht, weil der tatsächliche Anspruch nicht in der gewünschten Höhe besteht.
Sie haben den Sachverhalt genau überprüft und haben einen konkreten Fehler festgestellt? Dann zögern Sie bitte nicht unser Kundenservice-Team zu kontaktieren. Nutzen Sie dazu bitte das Menü oben, um eine Anfrage bei uns einzureichen. Wir werden Ihre Reklamation an das zuständige Eisenbahnunternehmen weiterleiten und um Überprüfung des Sachverhalts bitten.